Quantcast
Channel: NIETZER & HÄUSLER . UNTERNEHMENSRECHT » persönliche Haftung
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

UG (haftungsbeschränkt) – persönliche Haftung des Geschäftsführers

$
0
0

Aus in deWinter 14n letzten Jahren häufigem, praktischen Anlass weisen wir auf folgendes hin:

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Sinne von § 5a GmbHG ist der Zusatz „haftungsbeschränkt“ in jedem Fall ausgeschrieben zu führen. Das gilt insbesondere für Briefbögen, Auftragserteilungen und das Impressum der Gesellschaft.

Nach aktueller BGH-Rechtsprechung (BGH NJW 2012, 2871 ff.) bewirkt das Weglassen oder Verkürzen des Zusatzes „haftungsbeschränkt“ eine Rechtsscheinhaftung des Handelnden, in der Regel des Geschäftsführers. Dieser wird so zum persönlich Haftenden.

Der Rechtsschein kann nur entkräftet werden, indem bewiesen wird, dass der Vertragspartner der UG (haftungsbeschränkt) auch dann mit dieser kontrahiert hätte, wenn er sie als alleiniges Haftungssubjekt akzeptiert hätte. Dieser Nachweis dürfte in der Praxis selten gelingen.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Latest Images

Trending Articles